Anhänger und Wohnwagen: | Auf Autobahnen mit Fahrbahnen mit drei oder mehr Fahrspuren ist es Fahrern von Fahrzeugkomplexen mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 Metern verboten, andere Fahrspuren als die zwei am rechten Fahrbahnrand am nächsten liegenden Fahrspuren zu befahren